Am 20. Mai wurde das neue Tor zum Flugplatz montiert. Vorausgegangen waren Rodungsarbeiten im Wäldle westlich der Werkstatt, um die nötigen Leitungen zum Werkstattgebäude führen zu können. Nötig geworden war die Änderung der Zufahrt, weil die seitherige Zufahrt an der Halle 1 insbesondere beim Ein- und Aushalten der Segelflugzeuge zu Engpässen, Gefahren und sogar Schäden geführt hat. Außerdem verlangt das Regierungspräsidium eine klare Zufahrts- und Zutrittsbegrenzung auf das Flugplatzgelände!
Grundsätzlich ist der Zutritt zum und der Aufenthalt auf dem Flugplatzgelände nur berechtigten Personen gestattet. Deshalb muss auch die Beschilderung rund um den Flugplatz erneuert werden. Dies gilt auch für die Zufahrt zum Gelände. Im Beirat wurde entschieden, dass nur noch Mitglieder mit untergestellten Privatflugzeugen eine Zufahrtsmöglichkeit erhalten sollen. Für Nutzer vereinseigener Segelflugzeuge steht zum Transport des Segelflugzeugs auf dem Gelände ein Chip am Flugzeug zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang wird auch der Parkplatz am Windsack komplett aufgelöst.